Lebenslagen
     Schule
          2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel vom Gymnasium in die Realschule

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Gymnasiast

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 8

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

  • wenn er nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder Realschulen hätte versetzt werden können

der Klassen 5 bis 8

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Realschule

  • wenn er im Gymnasium versetzt wurde oder nach der Versetzungsordnung für Realschulen hätte versetzt werden können

der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

  • wenn er in den Klassen 5 und 6 eine entsprechende Bildungsempfehlung des bisher besuchten Gymnasiums erhalten hat oder
  • wenn die aufnehmende Realschule in den Klassen 7 und 8 nach Beratung mit dem bisher besuchten Gymnasium zur Annahme gelangt, dass der Schüler den Anforderungen voraussichtlich gewachsen sein wird

der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Realschule

  • wenn er in den Klassen 5 und 6 eine entsprechende Bildungsempfehlung erhalten hat oder
  • wenn die aufnehmende Realschule in den Klassen 7 und 8 nach Beratung mit dem bisher besuchten Gymnasium zur Annahme gelangt, dass der Schüler den Anforderungen voraussichtlich gewachsen sein wird

der Klasse 9

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

  • wenn er nach der Versetzungsordnung des Gymnasiums hätte versetzt werden können

der Klasse 9

Ende des zweiten Schulhalbjahres

Klasse 10 der Realschule

  • wenn er am Gymnasium versetzt wurde

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Gymnasiast

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

Aufnahmeprüfung der Realschule:

  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Realschule

Aufnahmeprüfung der Realschule:

  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des ersten Schulhalbjahres

nächstniedrigere Klasse der Realschule

  • Aufnahmeprüfung der Realschule

der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des zweiten Schulhalbjahres

Wiederholung der Klasse an der Realschule

  • Aufnahmeprüfung der Realschule

Schüler der Klassen 5 bis 10 des Gymnasiums, die nicht versetzt wurden und die Klasse am Gymnasium wiederholen könnten, können die entsprechende Klasse auch an der Realschule wiederholen.